Führerscheinklassen
Wir bieten aktuell folgende Führerscheinklassen zur Ausbildung an:
Ausbildungsklassen: B, Bf 17, BE, B96, B197(neu!), A1, A2, A, AM, Mofa
Übersicht über alle Führerscheinklassen:
PKW-Klassen:
Klasse B/Bf 17/B197:
Kraftwagen bis 3,5t zG
Vorbesitz: –
Beinhaltet AM, L
Mindestalter: 18 / 17 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über Erste Hilfe
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse BE:
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Vorbesitz: B
Beinhaltet –
Mindestalter: 18 / 17 Jahre
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Mitführen von Anhängern:
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über Erste Hilfe
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse B96:
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Vorbesitz: –
Beinhaltet –
Mindestalter: 18 / 17 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: –
Mitführen von Anhängern:
Anhänger über 750 kg.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über Erste Hilfe
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Motorrad-Klassen:
Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) / Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Vorbesitz: –
Beinhaltet –
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
- bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW.
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³.
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW.
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³.
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW.
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über Erste Hilfe
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse A1:
Leichtkrafträder bis 125 cm³
Vorbesitz: –
Beinhaltet AM
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über Erste Hilfe
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse A2:
Krafträder bis 35 kW
Vorbesitz: –
Beinhaltet A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über Erste Hilfe
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse A:
Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Vorbesitz: –
Beinhaltet A2, A1, AM
Mindestalter zu a) 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Mindestalter zu b) 21 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über Erste Hilfe
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt